Allgemeine Bohrbedingungen, bauseitige Nebenleistungen und Vertragsgrundlagen:

1. Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/ B) und ergänzend gelten die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit UniWork DrillTec GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Genehmigungen

Die Beantragung der Bohrgenehmigung erfolgt durch UniWork DrillTec GmbH im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, sofern sie nicht bauseitig vorliegt. Die Gebühren sind vom Auftraggeber direkt an die zuständige Behörde zu entrichten. Weitere eventuell erforderliche Bewilligungen (z.B. bei Benutzung fremden Grundes) stellt der Auftraggeber. Gebühren und andere Auslagen für Behörden sind von den Bauherren inkl. Verwaltungsaufschlag von 5% jedoch mindestens 10,00 Euro zu tragen.

3. Zu- und Abfahrt zur Bohrstelle

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Bohrunternehmen bei jeder Witterung die ungehinderte Zu- und Abfahrt zur Baustelle zu gewährleisten. Darüber hinaus sorgt er für die Schaffung eines ausreichend großen Arbeitsplatzes, mind. 10x4m. Die Bohrstelle ist mit Recycling- oder Naturschotter befahrbar und standfest auszuführen. Hilfsmittel zur Verbringung der Bohrmaschine zum Bohrpunkt, wie z.B. Kran oder Ähnliches, gehen gesondert zu Lasten des Auftraggebers.

4. Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Vom Auftraggeber sind alle notwendigen Verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen vor Baubeginn abzuklären und zu erwirken.

5. Ausweis der Bohrpunkte

Die Bohrpunkte sind vom Auftraggeber deutlich zu kennzeichnen. Der Bereich des Bohransatzpunktes muss frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken jeglicher Art sein. Kosten wegen der Beschädigung unterirdischer Leitungen, Kabel oder Bauwerke, die vom Auftraggeber nicht ausgewiesen worden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Firma UniWork DrillTec GmbH ist insoweit zu einer eigenen Überprüfung des Untergrunds der Bohrpunkte nicht verpflichtet.

6. Kampfmittel

Die Überprüfung auf Kampfmittel ist vom Auftraggeber zu veranlassen und dem Auftragnehmer vorzulegen.

7. Bereitstellung von Bauwasser und Energie

Die Bereitstellung des erforderlichen Bauwassers am Bohrplatz ist kostenfrei vom Auftraggeber zu gewährleisten. Benötigt wird hierfür ein Standrohr mit C-Anschlüssen. Die Bereitstellung der notwendigen elektrischen Energie am Bohrplatz ist kostenfrei vom Auftraggeber zu gewährleisten. Benötigt werden hierfür 400 Volt, 35 Ampere.

8. Beseitigung von Bohrgut und -spülung

Die Beseitigung des Bohrgutes und der Bohrspülung erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Erforderlich sind 2 Container (Schlammmulde) 10m³, wasserdicht mit hoher Schüttkante, in max. 10m Distanz zum Bohrloch. Bei erhöhtem Wasseraufkommen können weitere Container notwendig werden.

9. Vermeidung von Verschmutzung durch Bohrgut

Flächen und Bauteile in Bohrstellennähe müssen vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn mit entsprechender Folie abgedeckt werden. Die UniWork DrillTec GmbH haftet nicht für Folgen aus Verschmutzung wegen mangelnder Abdeckung.

10. Geologische Schwierigkeiten

Kann eine Bohrung aus geologischen Gründen nur mit Mehraufwand niedergebracht werden, wird die UniWork GmbH diese Leistungen gesondert in Rechnung stellen. Kann eine Bohrung aus geologischen Gründen nicht oder nur verspätet fertig gestellt werden, kann die UniWork DrillTec GmbH für Folge- und Verzögerungsschäden nicht haftbar gemacht werden.

11. Aufwendungen bei Wasser- oder Gasaustritten

Unvorhergesehene Aufwendungen wie namentlich die Folge- und Sanierungskosten von artesisch gespannten Wasser- oder Gasaustritten werden zusätzlich in Regie verrechnet und gehen zur Lasten des Auftraggebers.

12. Unterbrechung des Bohrauftrages

Muss aus bauseitigen oder aus sonstigen nicht von UniWork DrillTec GmbH zu vertretenden Gründen die Bohranlage vor Beendigung des Auftrages abgebaut werden, so wird zur entstehenden Wartezeit ein zusätzlicher An- und Abtransport in Rechnung gestellt.

13. Abnahme

Die Abnahme der vertraglichen Bautätigkeit wird nach §12 VOB/B durchgeführt.

14. Kostensätze bei unverschuldeten Verzögerungen oder Wartezeiten

Regieansätze für Wartezeiten oder Verzögerungen, die UniWork DrillTec GmbH nicht zu vertreten hat, werden dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung gestellt:

 

  Bohrmeister/Bohrgeräteführer  Euro/h 60,00 €
  Bohrhelfer  Euro/h 45,00 €
  Transporter ohne Bedienung  Euro/km 0,80 €
  Bohrgerät ohne Bedienung  Euro/h 200,00 €

 

 

 

 

 

15. Gewährleistung

Der Auftraggeber oder seine Vertreter teilen der UniWork DrillTec GmbH unverzüglich mit, wenn Mängel oder Schäden festgestellt werden. Dies gilt auch für bereits während der Arbeitsausführung entstandene Mängel oder Schäden. Treten nach der Abnahme der Leistungen der UniWork DrillTec GmbH Mängel oder Schäden auf, so hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass diese Schäden von der Bohrfirma verursacht wurden, es sei denn, der Auftraggeber hat sich die Schäden und Mängel bei der Abnahme vorbehalten. UniWork DrillTec GmbH haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit der vom Auftraggeber betriebenen Anlage, sofern die Erdwärmesonden ordnungsgemäß und funktionstüchtig verlegt sind. Im Übrigen leistet UniWork DrillTec GmbH für die von ihr erbrachten Lieferungen und Leistungen volle Gewähr nach § 13 VOB/ B.

16. Haftung

Soweit die Pflichtverletzung der Firma UniWork DrillTec GmbH zu einem Schaden am Bauwerk führt, ist die Ersatzpflicht auf die vereinbarte Deckungssumme (maximal 5.000.000,00 €) der Höhe nach begrenzt.

Die Firma UniWork DrillTec GmbH haftet nicht, wenn sie darlegt, dass der Schaden auf einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung (einfache Fahrlässigkeit) beruht und der Schaden nicht auf einer für den Vertragszweck wesentlichen Pflichtverletzung (Kardinalspflicht) zurückzuführen ist und der eingetretene Schaden nicht versichert ist und auch nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung versichert sein müsste.

Soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde haftet die Firma UniWork DrillTec GmbH nicht für Schäden

  • an Kabeln und Leitungen die ihr von dem Auftraggeber nicht bezeichnet wurden bzw. nicht in den Planunterlagen enthalten sind
  • die durch Aufforstung an befestigten Flächen entstanden.

Mangels Pflichtverletzung besteht keine Haftung für unvermeidbare Flurschäden sowie Schäden an befestigten Flächen.

Im Übrigen haftet die Firma UniWork DrillTec GmbH dem Auftraggeber auf Ersatz des vollen Schadens.

17. Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist 63457 Hanau Gerichtsstand, ansonsten der Wohnsitz des Auftraggebers.

 

Stand: 01.01.2013

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